12. November 2012

Ab in die Wanne: Mieter haben ein Recht auf ein heißes Vollbad

Für ein angenehmes Baden muss das Wasser mindestens 41 Grad warm sein und es darf nicht allzu lange dauern, bis die Badewanne voll ist.

Das findet zumindest eine Richterin am Amtsgericht München. In einer Mietrechtsangelegenheit urteilte sie: Mit lauen 37 Grad müssen sich Mieter nicht begnügen. Und es sei ihnen auch nicht zuzumuten, eine Dreiviertel Stunde auf eine volle Wanne zu warten.

In dem konkreten Fall verurteilte das Amtsgericht den Vermieter dazu, eine größere Gastherme einzubauen. Ein Mieter hatte geklagt, weil die neue Therme zu lange brauchte, um genügend Wasser für ein angenehm warmes Vollbad zu erhitzen. Das Urteil ist rechtskräftig (AZ 463 C 4744/11).

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)