13. November 2012

Urteil: In Internetforen dürfen andere als "rechtsradikal" bezeichnet werden

Jemanden als "rechtsradikal" zu bezeichnen, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe entschieden. Ein Rechtsanwalt hatte auf Unterlassung geklagt, weil er in einem Internetforum als "rechtsradikal" bezeichnet wurde. Zwei bayerische Gerichte hatten ihm zuvor Recht gegeben, das Bundesverfassungsgericht war jedoch anderer Meinung.

Der Rechtsanwalt hatte Beiträge im Internet zur Diskussion gestellt, in denen er über eine bestimmte Gruppe von Juden schrieb, die seiner Ansicht nach das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten. Zudem schrieb er, dass das deutsche Grundgesetz ein "Instrumentarium der Siegermächte" sei. Ein User hatte diese Texte in der Kommentarfunktion als "rechtsradikal" bezeichnet.

Wie das Bundesverassungsgericht entschied, muss hinter der Meinungsfreiheit auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückstehen. Das Landgericht Würzburg muss sich jetzt erneut mit dem Fall befassen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)