14. November 2012

Süddeutsche Zeitung: Kommunen können Anrecht auf Betreuungsgeld nicht prüfen

Das Betreuungsgeld sollen Eltern bekommen, die ihr Kind privat betreuen.

Wer sein Kind in eine öffentliche Kita bringt, hat keinen Anspruch auf das Geld. Doch wer kontrolliert das? Und vor allem: Kann man das kontrollieren?

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sind die deutschen Kommunen der Ansicht: nein. Eine Sprecherin des Deutsches Städte- und Gemeindebund sagt, man befinde sich in einem undurchsichtigen Dreieck. Es gebe keine zentralen Register, mit denen sich abgleichen lasse, ob ein Kind irgendwo eine Kita besuche. Man werde wohl auf das Wort der Eltern vertrauen müssen. Die Kommunen befürchten deshalb einen "gewissen Mitnahmeeffekt".

Das Betreuungsgeld soll ab August nächsten Jahres ausgezahlt werden und anfangs 100 Euro monatlich betragen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)