14. November 2012
Ins Internet zu gehen ist ein Menschenrecht.
So kann man das Urteil eines britischen Gerichts lesen, das die lebenslange Internet-Sperre für einen verurteilten Voyeur als "unzumutbar" zurückgewiesen hat.
Der Verurteilte hatte ein 14-jähriges Mädchen beim Duschen gefilmt, mit einer Kamera, die er in einer Shampoo-Flasche versteckt hatte. Auf seinem Computer fand die Polizei später hunderte pornographische Bilder von Kindern. Darauf wurde ihm verboten, einen Computer zu besitzen und eine Kamera in der Öffentlichkeit zu benutzen. Der Polizei wurde erlaubt, jederzeit sein Haus zu durchsuchen.
Im Berufungsverfahren stuften die Richter das Urteil dem englischen "Guardian" zufolge als unverhältnismäßig ein. Jetzt soll der Verurteilte lediglich offenlegen, welche Internetseiten er besucht. Das Urteil könnte auch Einfluss auf Entscheidungen gegen Hacker und Internet-Betrüger haben. Mindestens einem Hacker war in Großbrutannien verboten worden worden, wieder Online zu gehen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)