23. November 2012

Russisches Gericht weist Millionenklage gegen Madonna ab

Die US-Sängerin Madonna ist in Russland vom Vorwurf der "Schwulenpropaganda" freigesprochen worden.

Sie entgeht damit einer Millionenstrafe. Ein Gericht in St. Petersburg wies die Klagen von zehn Bürgern zurück. Sie hatten die Sängerin wegen der Verletzung ethnischer und religiöser Gefühle bei einem Konzert zu Schadenersatz von umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagt. Madonna hatte bei dem Konzert im August orthodoxe Kreuze gezeigt und zur Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben aufgerufen. In St. Petersburg stellt ein umstrittenes Gesetz das öffentliche Reden über Homosexualität unter Strafe - offiziell zum Schutz von Kindern. Allerdings hatte nach Angaben eines Konzertveranstalters nur einer der Kläger das Konzert persönlich besucht, alle anderen hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)