23. November 2012
Man stelle sich einmal vor, man blickt der Schaufensterpuppe in die Augen und sie schaut zurück.
Wie die "Frankfurter Rundschau" Anfang der Woche berichtete setzen Modeketten Schaufensterpuppen ein, die mit einer speziellen Kameraaustattung die Kunden überwachen. In Deutschland sind die Puppen bislang nicht erlaubt, aber es wird schon kräftig diskutiert. Das Verbraucherschutzministerium äußert sich kritisch in der "FR": Wer solche Maßnahmen zur Kundenüberwachung einsetze, habe nicht einmal ein Mindestmaß an Sensibilität für die Privatsphäre seiner Kunden. SPD-Datenschutzexperte Gerold Reichenbach findet, dass sich das Big Business immer mehr wie Big Brother gebärde. Der Verband Deutscher Einzelhändler befürwortet dagegen den Einsatz. Die Überwachung sei zulässig, solang der entsprechende Bereich klar gekennzeichnet sei.
Bislang sind die mit Gesichtserkennungssoftware ausgestatten Puppen nur in den USA und anderen europäischen Ländern im Einsatz. Sie sollen den Unternehmen mehr über das Kundenverhalten verraten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)