26. November 2012

Sex in Wohnmobilen : Gericht prüft Vergnügungssteuerpflicht

Ist Prostitution in Wohnmobilen vergnügungssteuerpflichtig?

Mit dieser Frage hat sich heute das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beschäftigt. Das Ergebnis: Der Vermieter der sogenannten "Lovemobile" darf nicht zur Kasse gebeten werden. Die Prostituierten dagegen könnten nach dem Urteil aber von der Stadt dazu verdonnert werden, die Vergnügungssteuer zu zahlen. Sie seien im rechtlichen Sinne die eigentlichen Besitzerinnen.

Die Stadt Soltau in Niedersachsen wollte von dem Eigentümer solcher "Lovemobile" eine Abgabe von fünf Euro pro Tag.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)