27. November 2012
Die wissenschaftliche Arbeit mit embryonalen Stammzellen ist stark umstritten.
Dürfen Wissenschaftler Embryonen zerstören, etwa um neue Medikamente zu entwickeln? Und: Darf man die Erkenntnisse aus solcher Forschung durch Patente schützen lassen?
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Patente auf menschliche Stammzellen sind nicht zulässig, wenn sie auf Stammzellen beruhen, für die Embryonen zerstört wurden - in anderen Fällen aber schon. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte gegen einen Bonner Stammzellforscher geklagt, weil er - mit Patenten - aus embryonalen Stammzellen Ersatzzellen für Gehirn und Rückmark entwickeln will. So will er Multiple Sklerose oder Parkinson heilen. Greenpeace kämpft seit den 90er Jahren gegen alle Patente auf Pflanzen, Tiere und menschliche Gene und Zellen. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt: Patente dürfen erteilt werden, solange dafür keine menschlichen Embryonen getötet werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)