28. November 2012
Google wehrt sich, Zeitungsverleger verteidigen es, Wissenschaftler bezeichnen es nun als undurchdacht.
Der Gesetzentwurf über ein Leistungsschutzrecht wird auch einen Tag vor der ersten Lesung im Bundestag heftig diskutiert. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten Verlage Suchmaschinen wie Google verbieten, Textausschnitte ihrer Publikationen zu verwenden - außer sie kaufen Lizenzen.
Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht hat die Gesetzesvorlage nun in einer Stellungnahme kritisiert. Es sei unwahrscheinlich, dass Verleger solch ein Verbot tatsächlich durchsetzten. Verlage seien auf Links der Suchmaschinen angewiesen, damit ihre Inhalte überhaupt gefunden werden. Im Endeffekt, gehe es nur darum, dass Verlage Lizenzeinnahmen einstreichen können. Das würde aber nicht nur große Unternehmen, wie Google, treffen, sondern auch kleine Internet-Anbieter. Die könnten Lizenzen nicht bezahlen. Die Folge: Auf deutsche Presseprodukte würde nicht mehr verlinkt. Die Unterzeichner der Stellungnahmen meinen: Das Verbotsrecht würde sich nur nachteilig auf die deutsche Volkswirtschaft auswirken.
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)