29. November 2012

Pressefreiheit versus stabiler Finanzmarkt: EZB darf Journalistin Einblick in Dokumente verweigern

Wenn es um Griechenlands Finanzen geht, liegen die Nerven schnell blank.

Deshalb darf die Europäische Zentralbank Journalisten die Einsicht in bestimmte Dokumente verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Eine Journalistin der Nachrichtenagentur Bloomberg News hatte zwei Dokumente über den Schuldenstand Griechenlands einsehen wollen. Die EZB verweigerte ihr das. Die Begründung: Die Dokumente seien zum Zeitpunkt der Anfrage, im August 2010, nicht mehr auf dem neuesten Stand gewesen. Finanzmarkt-Teilnehmer hätten die Informationen aber für aktuelle Analysen halten und entsprechend nervös reagieren können.

Die EU-Richter schlossen sich dieser Argumentation an und betonten, dass zum fraglichen Zeitraum die Situation auf dem europäischen Finanzmarkt sehr labil gewesen sei. Die Geheimhaltung sei somit im öffentlichen Interesse.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)