29. November 2012
Für das nordrhein-westfälische Landesamt für Polizeiausbildung haben Tatoos offenbar noch etwas verruchtes.
Seine Mitarbeiter hatten einen Bewerber wegen seiner großflächigen Körperkunst abgelehnt. Der 31-Jährige klagte und bekam jetzt vor dem Aachener Verwaltungsgericht Recht. Die Begründung der Richter: Eine Ablehnung verstößt gegen das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)