29. November 2012

DJV-Chef Konken wegen Verdachts auf Untreue angeklagt

Illegales Gehalt oder legale Aufwandsentschädigung?

Um diese Frage geht es bei einem Streit über Zahlungen an den Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat ihn wegen des Verdachts auf Untreue angeklagt. Der DJV-Chef soll für seinen Posten monatlich gut 3.000 Euro brutto erhalten haben, obwohl der Posten laut DJV-Satzung ehrenamtlich auszuüben ist. Der DJV wies die Vowürfe zurück. Bei der Zahlung handele es sich nicht um ein Gehalt, sondern um eine Aufwandsentschädigung. - Ein erstes Untreue-Verfahren gegen Konken war 2010 eingestellt worden, weil dem Journalisten kein Vorsatz nachzuweisen war. Anschließend bezog Konken das Geld aber offenbar weiter.

DJV-Sprecher Hendrik Zörner sagte, es habe eine Satzungsänderung gegeben, die aber noch nicht im Vereinsregister eingetragen sei. Wäre alles eingetragen, gebe es auch keine Vorwürfe.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)