30. November 2012

Fachliteratur darf weiter ohne Genehmigung im Intranet veröffentlicht werden

Ums Urheberrecht wird viel diskutiert - und auch dieser Beschluss ist umstritten:

Der Bundestag hat eine Klausel verlängert, nach der Schulen und Universitäten urheberrechtlich geschützte Texte intern in ihrem Intranet verbreiten dürfen. Eine entsprechende Sonderregelung gilt seit 2003 und wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Jetzt wurde sie bis 2014 verlängert. Demnach dürfen Auszüge aus Büchern oder Zeitschriften zu Lehr- und Forschungszwecken einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dafür eine entsprechende Genehmigung erteilt werden muss.

Auch wenn die Regelung 2003 eigentlich nur vorübergehend gelten sollte, hat sie sich laut Gesetzentwurf bewährt. Eine Grundsatzentscheidung vom Bundesgerichtshof zu der Sache steht noch aus. Nach diesem Urteil soll die Klausel durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)