3. Dezember 2012
Wer Blut spendet, bekommt beim Spendendienst des Deutschen Roten Kreuzes einen Imbiss und vielleicht noch ein kleines Geschenk.
Anderswo bekommt er eine finanzielle Aufwandsentschädigung - an der Mainzer Uniklinik zum Beispiel 26 Euro. Mit dem Versuch, das gerichtlich zu verhindern, ist der DRK jetzt gescheitert. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies die Klage des Blutspendedienstes West gegen das Land Rheinland-Pfalz als unzulässig ab.
Der DRK hatte argumentiert, die Uniklinik sei eine unlautere Konkurrenz. Die Aufwandspauschale könne für Geringverdiener ein Grund sein, nicht beim DRK zu spenden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)