4. Dezember 2012
Übermäßiges Beeilen im Studium lohnt sich nicht - zumindest vom finanziellen Standpunkt her.
Denn auch wer seinen Abschluss an einer privaten Hochschule schneller als vorgesehen bewerkstelligt, muss die vollen Studiengebühren zahlen. So hat das Landgericht Arnsberg in zweiter Instanz endgültig geurteilt. Hintergrund ist die Klage einer privaten Hochschule gegen einen Studenten, der sein Masterstudium ungewöhnlich schnell abgeschlossen und anschließend die Ratenzahlungen seiner Studiengebühren eingestellt hatte. Nach dem Gerichtsurteil muss der junge Mann, der gegen das erste Urteil in Berufung gegangen war, nun weiterzahlen.
Die Hochschule habe mit den erlangten Abschlüssen ihren Teil des Vertrags erfüllt, argumentiert das Gericht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)