5. Dezember 2012

Richter dürfen langsam arbeiten

Richter dürfen langsam arbeiten - aber sie müssen sich dafür auch kritisieren lassen.

Das hat das baden-württembergische Richterdienstgericht entschieden. Es ging um eine Gerichtspräsidentin, die den Richter eines Zivilsenats ermahnt hatte, weil er ihrer Ansicht nach weniger Verfahren schaffte als andere Richter auf einer Halbtagsstelle. Sie warf ihm aber nur Langsamkeit vor, nicht, dass er zu wenig arbeite. Der 58-Jährige entgegnete, er brauche so viel Zeit, um sachgerecht entscheiden zu können.

Das Gericht entschied, dass die Ermahnung erlaubt ist. Verboten wäre es aber, wenn die Gerichtspräsidentin konkret die Reihenfolge beanstanden würde, in der ein Richter seine Verfahren behandelt. In dieser Frage sei er nämlich unabhängig.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)