6. Dezember 2012
Dass der Berliner eine diskriminierungsfähige Ethnie ist, ist eher zweifelhaft.
Das meinen die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts und wiesen eine Klage eines Berliner Pädagogen ab. Er hatte sich diskriminiert gefühlt. Und zwar dehalb, weil das Land ihn nach seiner Auffassung nicht verbeamtete, weil er Berliner ist.
Hintergrund des Streits ist eine Anzeigenkampagne des Stadtstaates aus dem Jahr 2011. Damals wurde bundesweit nach Lehrkräften gesucht und mit einer Verbeamtung geworben. Daraufhin forderte der Kläger seine Übernahme in den Beamtenstatus, was das Land ablehnte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)