6. Dezember 2012
Der Pressekodex ist ein hohes Gut.
Wer dagegen verstößt, kann vom Deutschen Presserat gerügt werden. So wie jetzt wieder: Das Gremium tadelte unter anderem die "Bild"-Zeitung, weil sie ein Foto abgedruckt hatte, das ein bei einem Jagdunfall getöteten Mann zeigt. Die "Wetzlarer Neue Zeitung" wurde gerügt, weil sie einen früheren Handball-Nationalspieler nach einem Autounfall fälschlicherweise für tot erklärt hatte.
Daneben sprach der Presserat noch weitere nicht-öffentliche Rügen sowie Missbilligungen und Hinweise aus. - Beim Deutschen Presserat kann sich jeder über Zeitungen, Zeitschriften und journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Internet beschweren. Als Grundlage zur Bewertung dient dann der Pressekodex, in dem sich die Medien verpflichten, bestimmte Grenzen bei der Berichterstattung einzuhalten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)