7. Dezember 2012
Diejenigen, deren Schulzeit schon eine Weile zurück liegt, erinnern sich vielleicht noch an stinkende blaue Matritzen-Kopien.
Allerspätestens jetzt gehört so etwas der Vergangenheit an: Lehrkräfte an Schulen dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern digital vervielfältigen. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz mit dem Verband Bildungsmedien und den Verwertungsgesellschaften geeinigt. Den neuen Regeln zufolge können Lehrer maximal 20 Seiten einscannen und sie im Unterricht verwenden - zum Beispiel über PCs, Beamer oder Whiteboards. Bisher waren solche Kopien nur analog, also von Papier zu Papier erlaubt. Dafür werden die Länder im kommenden Jahr neun Millionen Euro zahlen. Das ist eine halbe Million Euro mehr als bisher vorgesehen.
Gestern wurde auch ein neuer Präsident der Kultusministerkonferenz gewählt: Das Amt hat jetzt für ein Jahr Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh inne.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)