7. Dezember 2012
Sie forschen seit 2008 zusammen: Die Uni Köln und die Bayer Pharma AG.
Und das dürfen sie auch weiter tun, ohne ihren Kooperationsvertrag offen zu legen. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Die Richter wiesen eine Klage des konzernkritischen Bündisses "Coordination gegen Bayer-Gefahren" - kurz CBG - zurück. CBG hatte argumentiert, niemand wisse, wann Forschungsergebnisse veröffentlicht würden. So könne Bayer möglicherweise Einfluss auf die Wissenschaft nehmen.
Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter ist der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen. Deshalb unterliegt er nicht dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem habe Bayer - jedenfalls wenn es um eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse geht - ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.
Über die Klage hatten wir auch bei DRadio Wissen berichtet. Zu dem Beitrag geht es hier
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)