7. Dezember 2012

Schwangere Schwangerschaftsvertretung bekommt Recht

Wer schwanger ist, braucht das bei seiner Einstellung nicht zu verraten.

Für unbefristete Anstellungen gilt das ohnehin, laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln aber auch für Schwangerschaftsvertretungen.

Eine Rechtsanwaltsgehilfin hatte gegen ihre Entlassung im Januar dieses Jahres geklagt. Der werdenden Mutter war von ihrer Kanzlei wegen arglistiger Täuschung gekündigt worden. Das Gericht erklärte das für unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber bei der Einstellung nach einer Schwangerschaft frage, sei das immer eine Benachteiligung. Deshalb bräuchten sich Schwangere auch bei einer befristeten Anstellung nicht zu erklären.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)