10. Dezember 2012
Darf Wikipedia Informationen über Menschen veröffentlichen, die das gar nicht wollen?
Diese Frage hat das Landgericht Tübingen jetzt mit ja beantwortet. Das berichtet das Portal "heise online". In dem Fall hatte ein Professor aus Tübingen gegen einen Eintrag in dem Online-Lexikon geklagt. Er habe besonders die Nennung seiner Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen unterbinden wollen, da er negative Auswirkungen auf seine Karriere befürchtet habe.
Die Richter argumentierten dagegen: Weder entfalte der Eintrag eine erhebliche Breitenwirkung, noch sei er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen. Außerdem könne Wikipedia die Pressefreiheit für sich beanspruchen, die die Versorgung der Öffentlichkeit mit Informationen sicherstellt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)