11. Dezember 2012
Mit dem "Rückspiegel" schauen wir heute in die deutsch-deutsche Geschichte.
Denn vor genau 55 Jahren, am 11. Dezember 1957, wurde das Strafgesetzbuch der DDR um einen Artikel ergänzt, mit dem das Regime Republikflucht verhindern wollte. Von nun an war es auch strafbar, jemanden dazu zu verleiten, die DDR zu verlassen. Schon vorher drohten bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn jemand ohne Genehmigung ins Ausland reiste. Schätzungen zufolge verließen im Laufe der über 40-jährigen DDR-Geschichte über 3,8 Millionen Menschen den Staat, der größte Teil aus politischen Gründen. Wer mit Erlaubnis ins nicht-sozialistische Ausland ging, kehrte häufig nicht zurück, die Beamten sprachen dann von Verbleibern.
Hier geht es zum DDR-Gesetz aus dem Jahr 1957
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)