11. Dezember 2012

Freispruch für angeklagte Journalisten in "Sachsensumpf"-Affäre

Für den Richter war das Verhalten der Journalisten nicht strafbar.

Das Dresdner Landgericht hat zwei angeklagte Reporter gestern freigesprochen. In dem Berufungsprozess ging es um die sogenannte "Sachsensumpf"-Affäre. Die Journalisten hatten über angebliche Kontakte sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu berichtet. Deswegen wurden sie 2010 in erster Instanz zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro verurteilt -wegen übler Nachrede und Verleumdung. Der Freispruch wurde jetzt unter anderem damit begründet, dass Äußerungen für eine strafrechtliche Verurteilung eindeutig ehrverletzend sein müssten.

Journalisten-Verbände begrüßten die Entscheidung. Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, sprach von einem Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)