12. Dezember 2012
Diese Versuche an Affen sind ethisch vertretbar.
So sieht es das Oberverwaltungsgericht Bremen - und wies deshalb eine Berufung der Tierschutzbehörde zurück.
Sie hatte zuvor einen Antrag von Wissenschaftlern zu Affenversuchen abgelehnt - mit der Begründung, dass das Leid der Tiere bei den Forschungen nicht zu rechtfertigen sei. Auch die Bremische Bürgerschaft hatte sich bereits gegen die Versuche ausgesprochen.
Bei den neurologischen Grundlagenforschungen der Universität Bremen werden die Köpfe der Affen fixiert, um die Hirnaktivität zu messen. Die Forscher erhoffen sich dadurch Erkenntnisse über Heilmethoden, zum Beispiel bei Epilepsie.
Während des Verfahrens hatten beide Seiten Gutachten angeführt, die zu jeweils unterschiedlichen Bewertungen gekommen waren. Das Gericht ging von einer nur mäßigen Belastung der Tiere aus.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)