13. Dezember 2012

EU-Parlament darf nicht auf eine Sitzung in Straßburg verzichten

Zwölfmal im Jahr nach Straßburg!

Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den EU-Parlamentariern verordnet. Frankreich hatte geklagt, dass der EU-Vertrag nicht eingehalten wird, nach dem sie zwölfmal im Jahr in Straßburg tagen müssen. 2012 und 2013 hatte das Parlament aus viertägigen Sitzungen je zwei zweitägige gemacht - auch, um zweieinhalb Millionen Euro zu sparen. Der Gerichtshof erklärte, eine ordentliche Plenarsitzung sei nur dann ordentlich, wenn sie auch so lang dauere wie andere ordentliche Plenarsitzungen.

Straßburg ist der Hauptsitz des EU-Parlaments. Frankreich beklagt aber schon seit Jahren, dass dort immer weniger stattfindet - nicht nur Plenarsitzungen, sondern auch Ausschusssitzungen und Ministertreffen. Das hat auch wirtschaftliche Auswirkungen für Hotelbesitzer, Taxifahrer, Restaurantbetreiber und die Tourismusbranche, die von Straßburgs Image als Europastadt zehren.

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Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)