14. Dezember 2012
Wer nach BMW sucht, findet auch Peugeot?
Rein theoretisch ist das weiter möglich, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer in Suchmaschinen nach einem bestimmten Anbieter sucht, dem dürfen auch in Zukunft Anzeigen von Konkurrenten gezeigt werden. Laut einem Urteil des BGH, das heute veröffentlicht wurde, ist diese Art des Keyword-Advertising grundsätzlich zulässig.
Geklagt und verloren hatte der Lizenz-Inhaber der Pralinenmarke "Most". Gab man bei Google den Begriff "Most" ein, wurden über den Ergebnissen auch Produkte von Konkurrenten beworben - und Links zu deren Angebot gesetzt.
Das Gericht entschied: So lange die Anzeigen farblich abgesetzt und damit klar erkennbar sind, ist daran nichts auszusetzen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)