14. Dezember 2012

Strengere Werberegeln für Lebensmittel

Lebensmittel versprechen einem gern kleine Wunder; sie seien Schlankmacher, Gesundmacher oder Fitmacher.

Ab heute müssen die Werbesprüche auf Lebensmitteln sich aber an die Fakten halten. Denn es endet die Übergangsfrist, die die Europäische Union den Herstellern eingeräumt hatte. Nun darf nur noch mit Wirkungen geworben werden, die sich durch Studien belegen lassen.

Diese so genannten "Gesundheitsbezogenen Angaben" hat die EU in einer Liste gesammelt. 222 Bemerkungen zu Vitaminen, Eisen, Fisch und Fleisch finden sich darauf. Zum Beispiel "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei".

Auch mogeln ist nicht mehr erlaubt. Es darf zwar mit dem Spruch geworben werden, dass zuckerfreier Kaugummi zur Erhaltung der Zahnmineralisierung beiträgt. Dann muss aber auch gesagt werden, dass diese Wirkung erst nach frühestens 20 Minuten einsetzt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft derzeit noch mehr als 2.000 Angaben, die auf die Liste kommen sollen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)