4. Januar 2013

Nächste Runde im Facebook-Streit mit Datenschützern aus Schleswig-Holstein

Der Facebook-Streit über Klarnamen in Deutschland geht in die nächste Runde.

Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein eingelegt. Die Datenschützer hatten das Unternehmen Mitte Dezember aufgefordert, in ihren Geschäftsbedingungen auch Pseudonyme zuzulassen und ein Zwangsgeld angedroht.

Jetzt muss das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Die juristische Auseinandersetzung in Schleswig-Holstein hat eine Grundsatzbedeutung für Deutschland. Denn Facebooks Datenschutz richtet sich nach irischem Recht - dort ist die Europazentrale. Die deutschen Datenschützer wollen aber erreichen, dass hier deutsches Recht gilt. Im Telemediengesetz steht, dass Nutzer die Angebote auch geschützt in Anspruch nehmen können, was nach Meinung der Datenschützer Facebooks Klarnamenzwang widerspricht.

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20121214-anordnung-fb-inc.html

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)