7. Januar 2013
Gehören Schneeballschlachten zu den Aufgaben eines Lehrers?
Das wohl nicht, aber trotzdem kann sie Teil seiner Arbeit sein. So urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg. In dem Fall ging es um einen Lehrer, der sich auf dem Schulhof eine Schneeballschlacht mit Schülern geliefert hatte. Dabei wurde er am Auge verletzt, musste operiert werden und war einen Monat lang krankgeschrieben. Das Regierungspräsidium, das die Schulen vertritt, wollte das nicht als Arbeitsunfall ansehen und deshalb auch keine Unfallfürsorge gewähren. Ein Argument dafür: Das Werfen von Schneebällen auf dem Schulhof sei schließlich verboten.
Das Gericht urteilte aber anders: Der Unfall habe sich während der Dienstzeit ereignet und außerdem sei es lebensfremd, das Werfen von Schneebällen grundsätzlich zu verbieten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)