8. Januar 2013
In unserer Rubrik "Rückspiegel" schauen wir in die Geschichte.
Heute geht es um den 8. Januar 1963. Denn seit genau 50 Jahren hat jeder Deutsche Recht auf Urlaub. Festgehalten ist das im Bundesurlaubsgesetz. Darin hieß es in der ersten Fassung, dass allen Beschäftigten im Jahr mindestens 24 Tage bezahlter Erholungsurlaub zustehen. Vorher war das nicht einheitlich geregelt, sondern je nach Branche und Bundesland verschieden.
In den 60er Jahren galten auch Samstage als Werktage. Bei einer heute üblichen Fünf-Tage-Woche hat jeder Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Weil sich Arbeitnehmer in dieser Zeit wirklich erholen sollen, dürfen sie keine andere bezahlte Erwerbstätigkeit annehmen. Eine Pflicht zum körperlichen Ausruhen gibt es aber nicht. Selbst Extrembergsteigen ist erlaubt.
Hier geht's zum Gesetz.
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Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)