8. Januar 2013

Prozess: Darf Google Überschriften gelöschter Artikel verbreiten?

Auch Artikel, die längst gelöscht sind, finden sich zum Teil noch im Internet.

Zum Beispiel können bei Google viele Überschriften noch gefunden werden. Wer dann daraufklickt, erfährt, dass der Link ins Leere läuft. Beim Amtsgericht Halle geht es heute um einen solchen Fall. Dort hatte jemand geklagt, der sich durch eine von Google verbreitete Artikelüberschrift beleidigt sieht. Der Originalartikel war bereits gelöscht worden.

Das Gericht muss heute auch festlegen, ob der Fall in Deutschland überhaupt entschieden werden kann. Denn der Mann hat gegen die deutsche Google GmbH geklagt, die ist aber nur für Werbung zuständig. Eigentlich hat der Konzern seinen Sitz in den USA. Zum Prozess kam es, nachdem Google Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt hatte.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)