8. Januar 2013

Urteil: Google darf Überschriften gelöschter Artikel verbreiten

Oft reicht es nicht, einen Artikel im Internet löschen zu lassen.

Denn die Überschriften tauchen immer noch auf - zum Beispiel bei der Google-Suche. Das wird wohl auch erstmal so bleiben. Denn das Amtsgericht Halle hat eine Beschwerde gegen Google in zweiter Instanz abgewiesen.

Geklagt hatte eine Person, die sich durch eine Überschrift in einem Blog beleidigt sieht. Ein Gericht hatte Google daraufhin aufgefordert, eine Viertel Million Euro zu zahlen. Google legte Widerspruch ein und bekam jetzt recht.

Die Richter erklärten die Klage für unzulässig, weil der Kläger vor dem Gericht in Halle schon das Amtsgericht Hamburg eingeschaltet hatte. Außerdem sei nicht Google Deutschland für die Internetseiten mit dem umstrittenen Artikel verantwortlich, sondern Google in den USA.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)