11. Januar 2013

Gerichtsurteil: Bafög im Ausland nur bei besonderen Umständen

Auch für ein Auslandsstudium kann man Bafög beantragen.

Allerdings hat längst nicht jeder Anspruch auf die Ausbildungsförderung. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland die Förderung im Einzelfall zwar erhalten können, aber nur bei besonderen Umständen.

Bei einer Frau aus Bayern lägen diese aber nicht vor. Sie war zu ihrem deutschen Freund in die Schweiz gezogen und hatte für ihr Studium an einer dortigen Hochschule deutsches Bafög beantragt. Das Studentenwerk Augsburg hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hält diese Entscheidung für richtig, weil die Studentin von der Schweiz aus auch bei einer 80 bis 150 Kilometer entfernten deutschen Hochschule studieren könne - eine solche Trennung vom Freund sei zumutbar.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)