18. Januar 2013
Der Bundestag hat gestern Abend eine neue gesetzliche Regelung zur Zwangsbehandlung psychisch Erkrankter verabschiedet.
Unter dem Begriff Zwangsbehandlung versteht man etwa das Verabreichen von Psychopharmaka gegen den Willen der Patienten. Das neue Gesetz regelt, wann und unter welchen Umständen Patienten gegen ihren Willen behandelt werden können. Erstens muss ihnen ohne Behandlung ein erheblicher gesundheitlicher Schaden drohen. Des Weiteren muss ein Richter den Schritt genehmigen und der Patient darf nicht zu Hause, sondern nur stationär behandelt werden. Nach Möglichkeit soll auch ein zweiter Arzt hinzugezogen werden.
Der Bundesgerichtshof hatte derartige Zwangsbehandlungen im vergangenen Sommer gestoppt, weil er die bisherige gesetzliche Grundlage für nicht ausreichend hielt.
In Deutschland werden etwa 1,2 Millionen Menschen jährlich stationär in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Etwa zehn Prozent von ihnen sind dort gegen ihren Willen. Wie viele auch gegen ihren Willen behandelt werden, das ist bislang nicht statistisch erhoben worden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)