24. Januar 2013
Verbraucher können grundsätzlich Schadenersatz verlangen, wenn der Internetanschluss ausfällt.
Der Bundesgerichtshof hat dazu ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach hat das Surfen im Netz und das Email-Schreiben auch im Privatleben inzwischen eine große Bedeutung. Der BGH entschied: Wenn das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters ausfällt, kann der Kunde grundsätzlich Schadenersatz verlangen. Zur Höhe traf das Gericht heute keine Entscheidung.
Anlass des Urteils war die Klage eines Mannes, der zwei Monate lang privat keinen Internetanschluss hatte. Grund war, dass sein Telekommunikationsunternehmen einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht hatte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)