25. Januar 2013

Internet-Wirtschaft lobt BGH-Urteil zum Schadenersatz

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft "eco" freut sich über das BGH-Urteil zum Schadenersatz, wenn das Netz ausfällt.

Der Bundesgerichtshof hatte gestern geurteilt, dass ein Internetzugang und das Kontrollieren von E-Mails in heutigen Zeiten zur Grundversorgung gehören. Deshalb muss der Anbieter Schadenersatz zahlen, wenn das Netz durch einen Fehler seinerseits ausgefallen ist.

"eco"-Vorstand Oliver Süme zieht daraus auch einen Schluss für Internetsperren bei Musikvideos: Nach dem BGH-Urteil seien diese Sperren unzulässig. Denn sie entzögen Musikern die Grundlage für eine eigentwirtschaftliche Lebenshaltung.

Die GEMA lässt seit einigen Jahren Videos bei Youtube sperren, die urheberrechtlich geschützt sind. Die GEMA fordert für jedes Anklicken eines Titels 0,4 Cent - Youtube ist das zu viel.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)