30. Januar 2013
Ein Spiel mit bunten Bällen muss nicht immer ein Spiel für Kinder sein.
Paintball polarisiert, doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt ein bisschen Entwarnung: Das Schießen mit Farbkugeln verstößt nicht gegen die Menschenwürde.
Die Richter haben damit eine Entscheidung der Stadt Lindau aufgehoben, die den Bau einer Paintball-Halle verboten hatte. Das Spiel, bei dem zwei gegnerische Mannschaften mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander schießen, simuliere "Tötungshandlungen", hatte die Stadt erklärt.
Der VGH in München sah das anders. Weil die Spieler sich beim Wettkampf chancengleich gegenüberstünden, könne nicht von einer entwürdigenden Behandlung die Rede sein. Außerdem entscheide jeder Spieler freiwillig, ob er teilnehme. Ob das Paintball-Spiel als moralisch verwerflich eingestuft werden könne, sei nicht relevant.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)