1. Februar 2013

"Sternenkinder" dürfen offiziell einen Namen erhalten

Sie heißen "Sternenkinder" - weil sie den Himmel erreichen, bevor sie das Licht der Welt erblickten.

Die poetische Wortschöpfung steht für Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Nach einem Beschluss des Bundestages dürfen diese Kinder künftig auch dann einen Namen erhalten, also offiziell beim Standesamt registriert werden, wenn sie weniger als 500 Gramm wogen. Die Gesetzesänderung geht auf eine Intitiative betroffener Eltern zurück, der sich zehntausende Menschen anschlossen. Darin heißt es, viele Eltern litten darunter, dass ihre totgeborenen Kinder keine Geburts- und Sterbeurkunden erhielten und deshalb auch nicht offiziell bestattet werden konnten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)