4. Februar 2013

Doppelstaatler müssen sich seit Jahresbeginn für einen Pass entscheiden

Wenn sie 23 Jahre alt werden, müssen sich Doppelstaatler entscheiden.

Nämlich, ob sie künftig die deutsche oder ihre andere Staatsbürgerschaft behalten wollen. Das legt ein Gesetz aus dem Jahr 1999 fest - seit Jahresbeginn sind die ersten Fälle eingetreten. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, haben inzwischen erste Doppelstaatler den deutschen Pass verloren. In einem Fall habe eine Frau aus Hanau zu spät beantragt, ihre türkische Staatsbürgerschaft abzugeben. Laut einer Studie des Bundesamts für Migration dürfte es noch viele ähnliche Fälle geben. Gut ein Drittel der Doppelstaatler wisse nämlich gar nicht, dass ihnen der Verlust des deutschen Passes droht.

Die "SZ" schreibt weiter, Juristen kritisierten die Folgen des Gesetzes. Der bürokratische Aufwand sei groß, und es gebe zwei Klassen von Doppelstaatlern: Vor allem Deutsch-Türken drohe der Pass-Verlust - nicht aber EU-Bürgern, da deren Länder den Doppelpass häufig anerkennen. Eine weitere Ausnahme gibt es für Menschen, deren Staat hohe Entlassungsgebühren verlangt - zum Beispiel Serbien.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)