6. Februar 2013
Dieser Samenspender soll bald nicht mehr anonym sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer 21-Jährigen Recht gegeben. Sie war aus einer Samenspende gezeugt worden - ihre Mutter hatte sich damals anonym befruchten lassen. Das Gericht entschied, dass eine Klinik in Essen den Namen des Vaters herausgegeben muss. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
In erster Instanz war die 21-Jährige noch mit ihrer Klage gescheitert. Der zuständige Arzt hatte sich darauf berufen, die Daten zu dem Fall nicht mehr zu haben. Laut Gesetz wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die Klägerin geboren worden war. Dass die Tochter tatsächlich den Namen ihres Vater erfährt, ist also nicht sicher.
Die Klinik hatte dem Spender Anonymität zugesagt. Dieser Regelung hatten damals auch die Eltern der Klägerin zugestimmt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)