6. Februar 2013

Strenge Regeln für Werbung mit wissenschaftlichen Studien

So eine wissenschaftliche Studie gibt Werbung einen seriösen Anstrich.

Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt strengere Regeln aufgestellt. Demnach muss ein Unternehmen die gesamte Aussagekraft einer Studie darstellen - zum Beispiel wenn es Einschränkungen gibt, die keine eindeutigen Ergebnisse zulassen.

Konkret ging es um die Werbung für Insulin zur Behandlung von Diabetes. Das angeklagte Unternehmen hatte in seinen Anzeigen darauf verwiesen, dass sein Mittel weniger dick mache als das Produkt der Konkurrenz. Dabei hatte die Firma in einer Fußnote auf eine Studie verwiesen, die genau das belegen sollte. Laut BGH stellt die Studie aber selbst einige ihrer Ergebnisse infrage. Deshalb sei die wissenschaftliche Aussagekraft eingeschränkt. Weil das in der Werbung aber nicht erwähnt werde, habe der Hersteller gegen den Grundsatz der Zitatenwahrheit verstoßen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)