12. Februar 2013
Eltern haben kein Recht auf Ethikunterricht in der Grundschule.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Eine alleinerziehende Mutter drei konfessionsloser Kinder hatte geklagt, weil es an der Grundschule ihrer Kinder keinen Ethikunterricht als Alternative zum Religionsunterricht gibt. Die Kinder hätten aber ein Recht auf ethisch-moralische Bildung. Eine Benachteiligung aufgrund ihrer weltanschaulichen Gesinnung sei verfassungswidrig.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnähmen, müsse laut Schulgesetz Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet werden. Doch ab welcher Klasse das passieren muss - dafür gebe es Spielraum. Ein Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule bestehe nicht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)