14. Februar 2013
Die Idee des arbeitslosen Referendars war eigentlich gar nicht schlecht.
Überzeugen konnte er die Richter davon aber nicht. Der junge Mann hatte direkt nach dem zweiten Staatsexamen bei der zuständigen Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragt. Er wollte dabei so viel Geld bekommen, wie ein arbeitsloser Richter. Die Arbeitsagentur wollte sich aber bei der Unterstützung an dem Betrag orientieren, den er in seinem letzten Ausbildungsjahr verdient hatte.
Das Landessozialgericht Halle gab der Behörde jetzt recht. Begründung: Wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)