15. Februar 2013
Pseudonym gilt nicht.
Facebook verlangt von seinen Nutzern, dass sie sagen, wie sie wirklich heißen - und das ist zulässig. So hat es das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Der Grund: Der Konzern hat seinen europäischen Firmensitz in Irland, darum ist irisches und nicht deutsches Recht anzuwenden. Und damit bleibt die Klarnamenpflicht bestehen. Geklagt hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Es hatte Facebook Strafgelder angedroht, sollte das Soziale Netzwerk seinen Nutzern nicht erlauben, zwischen Klarnamen und Pseudonym zu entscheiden.
Zur Urteilsbegründung:
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)