21. Februar 2013

Kanada: Festgenommene dürfen nicht nur telefonieren, sondern auch googlen

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu googlen.

Wer von der Polizei in Kanada festgenommen wird, könnte diesen Satz nach Angaben des Online-Dienstes Heise in Zukunft öfter hören. Eine Richterin in der Provinz Alberta hat angeordnet, dass die Polizei nicht nur darauf hinweisen muss, dass jemand rechtlichen Beistand per Telefon suchen kann, sondern auch über das Internet.

Im konkreten Fall hatte die Polizei einen 19-Jährigen mit Alkohol am Steuer erwischt. Bei der Festnahme wurde er lediglich darauf hingewiesen, dass er telefonieren dürfe, um sich rechtlichen Beistand zu holen. Doch der junge Mann konnte mit den Telefonbüchern und auch einer genannten Servicerufnummer nichts anfangen und verzichtete dann auf einen Anwalt. Vor Gericht sagte er aus, dass er es gewohnt sei, sich Informationen über das Internet zu beschaffen.

Die Richterin urteilte, dass die Polizei die Rechte des 19-Jährigen verletzt hat, weil sie ihm nicht die Möglichkeit aufzeigte, auch im Internet zu suchen.

Hier gibt es das Urteil.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)