1. März 2013

Landbesitzer müssen in eigenen Wäldern keine Jäger dulden

Das ist mein Land und hier wird nicht gejagt!

Mit diesem Vorsatz hatte ein Waldbesitzer aus Baden-Württemberg vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg geklagt. Bislang mussten nämlich Eigentümer von Flächen über 75 Hektar Mitglied in der Jagdgenossenschaft sein und damit das Jagen auf ihrem Grund zulassen - egal ob sie das ethisch ablehnten oder nicht. Die Richter gaben dem Mann Recht - nun hat auch der Bundestag eine entsprechende Reform des Jagdrechts verabschiedet. Allerdings müssen die Landbesitzer ihre ethischen Bedenken bei der entsprechenden Behörde glaubhaft vortragen. Und das Amt darf auch die Besitzer der Nachbargrundstücke und den Jagdbeirat anhören, bevor es einen Austritt in die Wege leitet.

Nun muss nur noch jemanden den Rehen und Hirschen sagen, welche Grundstücke im Wald in Zukunft ihre Rettung sein könnten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)