5. März 2013

Bahn muss nachrüsten

Wer schon einmal an irgendeinem Bahnhof mitten im Nirgendwo gestrandet ist, den wird dieses Urteil freuen.

Die Deutsche Bahn AG muss 1.900 Bahnhöfe mit Lautsprecheranlagen und elektronischen Hinweistafeln nachrüsten. Dazu wurde die Bahn vom Kölner Verwaltungsgericht verurteilt. Geklagt hatte die eigene Aufsichtsbehörde, das Eisenbahnbundesamt. Die Richter entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn die Bahn auf Plakaten eine Info-Hotline angibt. Sie müsse ihre Gäste auch auf kleinen Stationen über Zugausfälle und Verspätungen aktiv informieren.

Die Bahn kündigte an, die Forderungen umzusetzen. An sehr kleinen Bahnhöfen mit weniger als 100 Ein- und Ausstiegen pro Tag will sie allerdings nicht nachrüsten und gegen das Urteil vorgehen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)