7. März 2013
Und jetzt werfen wir noch einen Blick ins Lexikon und fragen uns, passend zum Tagesthema "Gehalt", was ist eigentlich Tarifautonomie?
Tarifautonomie ist das vom Grundgesetz geschützte Recht der Tarifpartner, also der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, Tarifverträge zu verhandeln, ohne dass der Staat eingreift.
Das Recht auf Streik der Gewerkschaften im Arbeitskampf gehört genauso zur Tarifautonomie wie das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber.
Als Aussperrung bezeichnet man, wenn ein Betrieb seine Arbeitnehmer von der Arbeit ausschließt. Dies ist rechtlich nur als Reaktion auf einen Streik oder bei Gefahr eines Streiks zulässig.
In der Realität wird die Aussperrung seltener genutzt als der Streik.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)