7. März 2013
Wer das Programm ausstrahlt, der darf auch bestimmen, was damit passiert.
Das bedeutet: Fernsehsender dürfen es anderen Unternehmen verbieten, ihr Programm im Internet weiterzuverbreiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, und damit dem britischen Sender "ITV" Recht gegeben. Der hatte gegen einen Streaming-Dienst geklagt, der mehrere frei empfangbare Fernsehprogramme an britische Internetnutzer übermittelt hatte. Die Nutzer müssen sich für das Angebot registrieren und zusichern, dass sie in Großbritannien leben und Rundfunkgebühren zahlen. Der Dienst verdient mit dem Angebot Geld, indem er ins Programm zusätzliche Werbung einblendet.
Der Europäische Gerichtshof erklärte, die Sender seien als "Autoren" zu betrachten. Damit hätten sie das Recht, über die Verbreitung ihrer Werke zu verfügen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)